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Autoversicherung

Autoversicherung

Der Weg zur Arbeit, die Reise in den Familienurlaub oder die Spritztour am Wochenende: Ein Auto garantiert Ihre Mobilität. Um diese Mobilität sicher genießen zu können, brauchen Sie eine starke Kfz-Versicherung: Umfassend. Zuverlässig. Günstig.
Unser Angebot wird Sie überzeugen. Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.

Wie erhalte ich eine Versicherungsbestätigung (EVB)?

 Bitte stellen Sie online einen Antrag auf eine Kfz-Versicherung. Im Anschluss erhalten Sie eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVB) zur Zulassung Ihres Fahrzeugs. Oder nutzen Sie einfach das Formular "EVB-anfordern" unter dem Menüpunkt Service.

Wann kann ich die Versicherung  wechseln?

  • zum Vertragsablauf – in der Regel ist der 30.11. Stichtag für die Kündigung
  • beim Kauf eines neuen Autos
  • wenn Ihre jetzige Versicherung die Vertragsbedingungen ändert oder den Beitrag erhöht.

Wozu benötige ich eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung?

Kfz-Haftpflicht: für Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.

Kaskoversicherung: für Schäden an Ihrem Fahrzeug
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert.

Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.

Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.

GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.

Es gibt noch viele weitere mögliche Leistungen. Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich einfach beraten.

Ein Autounfall, was tun? 

Mit dem Europäischen Unfallbericht können Sie, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben, unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen – auch über Sprachbarrieren hinweg. Den Unfallbericht gibt es in elf Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch. Den Europäischen Unfallbericht können bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern.


Autoversicherer muss für Crash auf Rennstrecke aufkommen

Autoversicherer muss für Crash auf Rennstrecke aufkommen

Immer wieder gibt es vor Gericht Streitigkeiten darüber, ob eine Autoversicherung für einen Schaden aufkommen muss, der vom Versicherten auf einer Rennstrecke verursacht wurde. Das Landgericht Hannover hat aktuell einem Autofahrer recht gegeben, der aufgrund einer Fahrt auf einer Rennstrecke einen Totalschaden mit seinem Fahrzeug erlitt.

Im konkreten Fall wurde die Versicherung dazu verurteilt, einen Schaden in Höhe von über 13.000 Euro zu regulieren. Dieser war auf einer Rennstrecke in Oschersleben entstanden, auf der der Autofahrer mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Konkret handelte es sich um ein Treffen Freunde asiatischer Fahrzeuge, bei dem der Versicherte bei einer Geschwindigkeit von über 150 sein Auto regelrecht zu Schrott fuhr.

Da der Versicherte eine Vollkaskoversicherung hat, wollte er den Schaden von dieser erstattet bekommen. Das entscheidende Argument des Autofahrers, welches in der Form von seinem Rechtsanwalt vorgetragen wurde, war, dass es sich bei der Veranstaltung eben nicht um ein Autorennen gehandelt habe, sondern der Autofahrer hätte vielmehr an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen. Darüber hinaus spiele auch die grobe Fahrlässigkeit keine Rolle, da der Versicherer in diesem Fall ebenfalls den Schaden regulieren müsse. Da die Versicherung nicht in der Lage war, nachzuweisen, dass es sich doch um ein Autorennen gehandelt habe, gab das Landgericht Hannover dem Autofahrer letztendlich recht.